Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis können, je nach Versicherungsstatus, auf unterschiedlichen Wegen abgerechnet werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung abzuklären.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte Personen erhalten in der Regel eine teilweise Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP. Je nach Bundesland oder Beihilferegelung kann ein Antrag mit bestimmten Nachweisen erforderlich sein
Selbstzahler
Selbstzahler tragen die Kosten der Therapie selbst. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich, und die Therapie kann in der Regel zeitnah begonnen werden.
Gesetzlich Krankenversicherte (Kostenerstattung):
Gesetzlich Krankenversicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gefunden werden kann. Die Voraussetzungen und das genaue Vorgehen müssen vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. In der Regel ist eine Dokumentation mehrerer erfolgloser Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeutinnen oder Therapeuten erforderlich